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Informationen zu Mpox / Affenpocken / Orthopoxviren




Mpox sind eine Zoonose, d.h. eine von infizierten Tieren auf den Menschen übertragbare virale
Infektionskrankheit. Übertragungen von Mensch zu Mensch sind vor allem bei engem Kontakt möglich.


Was verursacht die Erkrankung?

Mpox (früher auch Affenpocken genannt) werden durch Orthopockenviren (Orthopoxvirus simiae) verursacht, die mit den klassischen Menschenpockenviren und den Kuhpockenviren verwandt sind.

Welche Symptome können auftreten?

Erste Krankheitszeichen können Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen sowie geschwollene Lymphknoten sein. Einige Tage nach dem Auftreten von Fieber entwickelt sich ein Hautausschlag in Form von Flecken bis Pusteln, die mit der Zeit verkrusten und abfallen. Der Ausschlag tritt vor allem im Gesicht, auf Handflächen und Fußsohlen auf. Die Haut- und Schleimhautveränderungen können auch an und im Mund, Genitalien, Anus und Augen gefunden werden. Läsionen im Bereich der Schleimhäute sind meist sehr schmerzhaft.

Die Erkrankung verläuft bei den meisten Menschen mild und heilt in der Regel von alleine ab, es können aber auch schwere Verläufe und selten Todesfälle auftreten.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel nur bei engem Kontakt (z.B. im Rahmen von Sexualkontakten). In den Pocken (typische Hautbläschen und Pusteln) befinden sich besonders hohe Virusmengen. Insbesondere bei Kontakt (z.B. von nicht intakter Haut oder Schleimhäuten) mit dem Bläscheninhalt der Pocken oder dem Schorf (Krusten) auf der Haut ist eine Ansteckung möglich. Bei Läsionen auf der Mundschleimhaut können die Viren auch über den Speichel der Betroffenen übertragen werden. Ob Mpox-Viren durch Sperma bzw. Vaginalsekret oder bei sehr nahem Kontakt auch durch Tröpfchen in der Atemluft verbreitet werden können, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

Eine Übertragung des Virus kann zudem über Schmierinfektion (Kleidung, Bettwäsche, Handtücher oder Gegenstände wie Essgeschirr, und Smartphones) erfolgen. Zu einer Ansteckung kommt es, wenn das Virus an die Schleimhäute von Auge, Mund, Nase, Genitalien oder Anus gelangt. Zudem kann das Virus über kleinste Hautverletzungen in den Körper eindringen. Bei Schwangeren kann das Virus über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen werden. Infizierte Eltern können das Kind während oder nach der Geburt durch Hautkontakt anstecken.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Infizierte Krankheitszeichen haben und noch nicht alle Läsionen abgeheilt und die Krusten abgefallen sind. Dies dauert in der Regel 2 - 4 Wochen.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt im Durchschnitt 1 - 21 Tage.

Welche Therapien gibt es?

Die Therapie ist in erster Linie symptomatisch, wichtig ist das Verhindern bakterieller Superinfektionen. Ein zur spezifischen Behandlung von Orthopockenvirus-Infektionen entwickeltes Arzneimittel wurde in der EU zugelassen.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Infizierte sollten Läsionen abdecken und jede Art von engem Kontakt, auch geschützten sexuellen Kontakt (oral, anal, vaginal), mit anderen Menschen vermeiden, bis der Ausschlag abgeklungen und der letzte Schorf abgefallen ist.

Infizierte, die Läsionen an nicht abdeckbaren Stellen aufweisen oder Symptome einer Allgemeininfektion oder Atemwegssymptome aufweisen, müssen sich solange zuhause isolieren, wie diese Beschwerden bzw. Läsionen bestehen. Kontakte zu besonders sensiblen Personengruppen und Haustieren sollten nicht stattfinden. Nach einer Erkrankung sollte nach Abheilen aller Läsionen acht Wochen lang beim Sex ein Kondom benutzt werden, da das Virus auch noch über eine längere Zeit in der Samenflüssigkeit vorhanden sein könnte.

Kontaktpersonen mit hohem Infektionsrisiko sollen auf sexuelle Kontakte verzichten und den Kontakt zu vulnerablen Gruppen (immungeschwächte Personen, Schwangere und Kinder unter 12 Jahren) vermeiden. Kontaktpersonen mit geringem oder sehr geringen Infektionsrisiko sollen sich über 21 Tage nach dem letzten Kontakt selbst beobachten. Im Falle des Auftretens von Symptomen, die auf Mpox/Affenpocken hindeuten könnten, wird eine sofortige Isolation und diagnostische Abklärung empfohlen.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Erkrankte oder Krankheitsverdächtige dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Entsprechend dürfen auch die in diesen Einrichtungen Betreuten mit Orthopocken-Infektion oder Verdacht auf diese Infektion die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht informieren.

Benachrichtigungspflicht Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an einer durch Orthopockenviren verursachten Infektion erkrankt
  • oder dessen verdächtig sind.

Die Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung ist für Erkrankte möglich

  • nach Abklingen der klinischen Symptome und wenn alle Läsionen, einschließlich des Schorfs, abgeheilt sind und sich eine neue Hautschicht gebildet hat, jedoch frühestens 21 Tage nach Symptombeginn.

Ein ärztliches Urteil, dass keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist, ist erforderlich.

Enge Kontaktpersonen können Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, wenn die Personen über eine dokumentierte Immunität zur Zeit der Ansteckungsfähigkeit verfügen oder Kontakte zu vulnerablen Personengruppen vermeiden (z.B. Kinder unter 12 Jahren).

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach § 42 IfSG keine speziellen Regelungen.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

In der Europäischen Union ist ein Pockenimpfstoff zugelassen, der auch zum Schutz vor Mpox eingesetzt werden kann. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bestimmten Risikogruppen eine Impfung gegen Mpox. Dazu zählen:

  • Personen, die engen körperlichen Kontakt zu einer infizierten Person hatten (Die Impfung soll möglichst frühzeitig in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach Exposition verabreicht werden, aber nur solange die Person keine Symptome aufweist),
  • Männer, die gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte mit wechselnden Partnern haben,
  • Personal in Speziallaboratorien mit gezielten Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben.

Kann man mehrmals erkranken?

Es noch keine belastbaren Daten zur Zuverlässigkeit der Schutzwirkung der Impfung gegen eine (erneute) Infektion. Bei Personen, die zuletzt vor vielen Jahren gegen Pocken geimpft wurden, sind bereits zahlreiche Mpox-/Affenpockeninfektionen dokumentiert, d.h. es besteht keine ausreichende Schutzwirkung durch eine lange zurückliegende Impfung.

Was ist sonst noch wichtig?

Neugeborene, Kinder, Schwangere, alte Menschen und Menschen mit Immunschwäche sind besonders gefährdet.

 Alle Informationen als PDF

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Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34

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