Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
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Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Bus, einen Mietwagen, einen PKW mit Linien und Ausflugsverkehr oder einen Krankenwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis.
Der Personenbeförderungsschein ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf!
In Ausnahmefällen, z.B. bei Eignungsbedenken der Fahrerlaubnisbehörde, sind auch kürzere Geltungsdauern möglich.
Ist die Gültigkeit abgelaufen, lebt diese auf Antrag grundsätzlich bis zu 2 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit wieder auf. Bei Ablauf der Gültigkeit vor mehr als zwei Jahren muss grundsätzlich erneut ein Erstantrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
Der Antrag liegt auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde aus - Personlausweis/Reisepass
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten lt. Anlage 6 Ziff. 2.1 oder 2.2
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, §11 Abs.9 FeV i.v.m. Anlage 5 Nr.1
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll:
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
Entspricht ärztlicher Bescheinigung lt. Anlage 5 Ziff. 2 FeV