Erholungsgebiete im Landkreis Starnberg
-
501.1 SB
Team 501 Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77375
Fax: 08151 148-11375
E-Mail: sieglinde.schlepp@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.277
-
501.2 SB
Team 501 Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77503
Fax: 08151 148-11503
Zimmer: OG.279
-
Zuständige Stelle im Landratsamt:
Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77464
Fax: 08151 148-11464
E-Mail: naturschutz@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501
Zimmer: OG.278
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Erholungsgebiete sind Flächen, die der Erholung der Allgemeinheit dienen.
Im Landkreis Starnberg gibt es folgende Erholungsgebiete:
- Kempfenhausen (Percha) - 7,4 ha
- Oberndorf (Wörthsee) - 10,6 ha
- Pilsensee-Ost (Seefeld) - 1,5 ha
- Wartaweil (Andechs) - 2,0 ha
- Rieder Wald (hat nur kleine Badefläche – eher zum Wandern geeignet) - 16,4 ha
Die Betreuung der Erholungsgebiete erfolgt durch einen Mitarbeiter des Landkreises, der personell bei der Unteren Naturschutzbehörde angesiedelt ist. Die Benutzung dieser Erholungsgebiete wird durch Kreissatzung geregelt.
Erlaubt ist in den Erholungsgebieten
Verboten ist
- in den Erholungsgebieten Kraftfahrzeuge benutzen
- die Grünanlagen und die Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder sonst zu verändern
- mit harten Bällen (z. B. Lederbällen) außerhalb ausdrücklich für diesen Zweck zugelassener Flächen zu spielen
- andere Besucher, insbesondere durch den Betrieb von Rundfunk- und Tonbandgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumenten oder durch sonstigen Lärm, zu belästigen
- offene Feuerstellen zu errichten
- zu nächtigen oder zu Zelten
- während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) Tiere mitzubringen
- Waren aller Art zu vertreiben
Ausnahmen hierzu bedürfen der Genehmigung des Landratsamtes.
Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen die Verbote verstößt kann mit Bußgeld belegt werden.
Das Mitbringen von Hunden wird in der Regel mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet.
Parken
Die Erholungsgebiete Kempfenhausen und Oberndorf haben gebührenpflichtige Parkplätze. Parkscheine für PKW kosten derzeit 4 Euro pro Tag. Für Motorräder täglich 3 Euro.