Aufsicht über Bezirksschornsteinfeger
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34.4 SB
Fachbereich 34 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77452
Fax: 08151 148-630
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Zimmer: EG.173
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 34
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77321
Fax: 08151 148-11630
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/34
Zimmer: EG.173
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger- und fegerinnen unterstehen der Aufsicht der zuständigen Behörde. Diese Aufsicht erfolgt durch das Landratsamt Starnberg.
Ziel ist eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegerinnen und -fegern zu schaffen bzw. zu bewahren.
Das Landratsamt Starnberg kann sich das Kehrbuch und die für die Führung des Kehrbuchs erforderlichen Unterlagen und elektronischen Daten durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Überprüfung vorlegen lassen. Ebenso kann es eine Überprüfung eines Einzelfalls oder eine stichprobenweise Überprüfung des Kehrbezirks vor Ort vornehmen. Hierbei werden bei Bedarf auch Sachverständige aus dem Schornsteinfegerhandwerk eingebunden.
Bei etwaigen Verstößen gegen das geltende Schornsteinfegerhandwerksrecht stehen dem Landratsamt die Verhängung eines Verweises oder eines Ordnungsgeldes als Aufsichtsmaßnahmen zur Verfügung.
Bei Fragen zum Schornsteinfegerhandwerksrecht oder Problemen mit Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -fegern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.