Zugangsverweigerung zur Durchführung von hoheitlichen Aufgaben
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34.4 SB
Fachbereich 34 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77452
Fax: 08151 148-630
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Zimmer: EG.173
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 34
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77321
Fax: 08151 148-11630
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/34
Zimmer: EG.173
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, den jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für die Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten
- Feuerstättenschau mit Erstellung des Feuerstättenbescheids
- Bauabnahme
- Kaminabnahme
- Verfolgung von Mängeln an Feuerungs- und Abgasanlagen
- Ersatzvornahmen auf Anordnung des Landratsamtes (bei verweigerten Feuerstättenschauen oder bei nicht fristgerecht ausgeführten Kehr- und Überprüfungsarbeiten)
Das Landratsamt Starnberg hat als Sicherheitsbehörde die Aufgabe, die Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten bei Zugangsverweigerungen zwangsweise mittels einer Duldungsanordnung durchzusetzen.