Artenhilfsmaßnahme viola alba
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77464
Fax: 08151 148-11464
E-Mail: naturschutz@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501
Zimmer: OG.278
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Viola alba
Der Landkreis Starnberg ist das bayerischen Verbreitungszentrum dieser stark gefährdeten Rote- Liste- Art. Im übrigen Freistaat kommt sie nur noch an wenigen Stellen Südbayerns vor. Das Weiße Veilchen blüht im März und April. Es ist ein floristische Kostbarkeit naturnaher Laubwälder unserer Kiesmoränen. Viola alba besiedelt magere Waldränder, Böschungen an Waldwegen und lichte Innensäume der Wälder. Gefährdet ist sie durch Wegbau, Düngerverwehung am Waldrand, Ablagerungen von Gartenabfällen und Laub sowie durch Überwachsen mit Büschen oder Fichten.
Maßnahmen:
Bestandskartierungen, behutsame Auflichtungen, Beseitigung von Störeinflüssen soweit dies möglich ist.