Sozialhilfe - Antragstellung
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22 FL
Fachbereich 22 Sozialwesen
Fachbereichsleiter
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77240
Fax: 08151 148-11240
Zimmer: OG.183
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Team 221
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77238
Fax: 08151 148-11539
E-Mail: soziales@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/221
Zimmer: OG.153
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Da Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) nicht für die Vergangenheit und auch nicht zur Begleichung von Schulden geleistet werden, ist es wichtig zu wissen, dass Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einsetzt, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.
Anträge sollten daher möglichst bald und am besten schriftlich gestellt werden. Antragsformulare liegen in den Rathäusern Ihrer Gemeinde auf. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.
Sie können die Unterlagen bei Ihrer Gemeinde abgeben, die sie dann an das Landratsamt weiterleitet.
Eine Vorsprache beim Landratsamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.